Volle Kraft voraus

Endlich: Renés Traum vom Klettern in den Alpen wird wahr. Der junge Mann fährt in den Urlaub, mit dem ersten selbstverdienten Geld. Und dann das: Er stürzt und kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Nach diversen Operationen und anschließenden Reha-Maßnahmen sitzt er im Rollstuhl und kann in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten. Was der junge Mann nicht wusste, als er losfuhr: In den ersten fünf Berufsjahren hat er bei privaten Unfällen in der Regel keinen Anspruch auf Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch bei Krankheit.

Lösungen für deinen Bedarf und dein Budget

In diesem und vielen anderen Fällen ist private Vorsorge heute leider unerlässlich. Aber welche Versicherungen sind wirklich wichtig? Wir möchten dir hier einige Orientierungen geben, welche Basis-Versicherungen für Berufseinsteiger angesagt sind.

Unverzichtbar:

  • die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • die private Haftpflicht
  • bei eigenem Auto: die KFZ-Haftpflicht

Wichtig:

  • die Hausratsversicherung bei eigener Wohnung

Empfehlenswert:

  • die private Altersvorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste überhaupt, wenn man auf ein Einkommen angewiesen ist. Wirst du erwerbsunfähig, erhältst du vom Staat keine entsprechende Rente. Die Kosten und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen vor allem von deinem Alter und Gesundheitszustand ab. Je jünger und gesünder du beim Versicherungsabschluss bist, desto besser. In der Startphase zahlst du einen günstigeren Beitrag und hast einen vollen Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 1000 €. Später lässt sich diese Versicherung auch mit einer Altersvorsorge kombinieren und die Versicherungssumme kann bei einer Familiengründung deutlich erhöht werden.

Privat-Haftpflichtversicherung: Schutz vor Forderungen Dritter

Du bist zu Besuch bei jemandem und verschüttest versehentlich dein Getränk auf seinen Laptop oder das neue Sofa. Du fährst mit dem Fahrrad, übersiehst einen Fußgänger und verletzt diesen bei einem Zusammenstoß. Für die Verursacher von Unfällen oder Missgeschicken hat dies oft enorme finanzielle Folgen. Daher ist es immer ratsam, eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um mögliche Ansprüche von Geschädigten jederzeit bedienen zu können. Der Gesetzgeber sieht zwar – außer bei der KFZ-Haftpflicht - keine Pflicht für den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung vor, jedoch hat er diese generelle Pflicht zur Haftung bei Sach- und Personenschäden im Gesetzbuch verankert (§823 BGB Abs. 1). Wie gut, wenn man sich dann darüber keine Gedanken machen muss.

Die KFZ –Versicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Deshalb betrifft sie jeden Halter eines Fahrzeugs. Sie dient dem Schutz anderer Personen, die durch das Fahrzeug im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Auch wenn der Autobesitzer die Versicherung abschließen muss, ist immer das Fahrzeug versichert. Die Fahrzeughaftpflicht schützt zudem den Fahrer beziehungsweise Halter im Falle eines Schadens vor hohen Schadenersatzforderungen.

Das bedeutet, dass nicht nur der Halter, sondern auch andere Personen mit einem gültigen Auto-Führerschein, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind, den versicherten Wagen fahren dürfen. Kommt es dabei zu einem Schaden, haftet sowohl der Fahrer als auch der Halter des versicherten Autos beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflicht für Schadensersatzforderungen dritter Personen. In Deutschland haftet eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung bei

  • Personenschäden (darunter fallen bei einem Verkehrsunfall verletzte, dauerhaft eingeschränkte oder verstorbene Verkehrsteilnehmer)
  • Sachschäden (beispielsweise an anderen Fahrzeugen, Leitplanken, Verkehrsschildern oder Ampeln)
  • Vermögensschäden (dieser Fall tritt etwa ein, wenn eine Person durch den vom Versicherten verursachten Unfall einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen kann und ihr dadurch ein lukrativer Auftrag entgeht. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen kann der Geschädigte gegenüber der Autohaftpflichtversicherung geltend machen.)

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung richtet sich nach der sogenannten Schadensfreiheitsklasse (SF). Darunter versteht man, vereinfacht ausgedrückt, die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre. Führerscheinneulinge werden in die SF-Klasse 0 eingestuft und zahlen so häufig bis zu 240 Prozent des Grundtarifs. Deshalb ist gerade der Preis für Fahranfänger entscheidend und keine Rabattstaffelung.

Hausratversicherung: Der Schutz für Dein Eigentum

Das eigene Zuhause verbinden wir mit schönen Dingen, kostbaren Werten und nützlichen Gegenständen: Möbel, Geschirr, Fernseher, Computer. Nicht auszudenken, welche Schäden hier durch Feuer, Einbruch oder Leitungswasser entstehen können. Mit der Hausrat-Versicherung bist du finanziell bestens abgesichert. Die Versicherungssumme sollte so festgelegt sein, dass im Bedarfsfall der Neuwert der beschädigten Gegenstände zugrunde gelegt wird.

Noch viel mehr Informationen zu den Versicherungen findest Du auf unserer Homepage.

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